剣 KENSAI
NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555

NIS2-Compliance-Sicherheitsbewertung für Organisationen in der EU

Die NIS2-Richtlinie (bis Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen) erweitert den Umfang der Cybersicherheitspflichten in den EU-Mitgliedstaaten erheblich. KENSAI unterstützt wesentliche und wichtige Einrichtungen dabei, die Anforderungen von NIS2 Artikel 21 durch kontinuierliche Schwachstellenbewertungen zu erfüllen.

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Wer unterliegt NIS2?

NIS2 erweitert den Anwendungsbereich von NIS1 drastisch und umfasst nun zwei Kategorien von Einrichtungen:

KategorieSektorenAufsicht
Wesentliche EinrichtungenEnergie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheitswesen, Wasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von ICT-Diensten, öffentliche Verwaltung, WeltraumProaktive Aufsicht; verpflichtende Audits
Wichtige EinrichtungenPostdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Anbieter, ForschungReaktive Aufsicht; anlassbezogene Untersuchungen

Größenschwellen: Gilt grundsätzlich für mittlere und größere Einrichtungen (≥50 Beschäftigte oder ≥10 Mio. € Umsatz). In einigen Sektoren (kritische Infrastruktur) gibt es keine Größenschwelle.

NIS2 Artikel 21: Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement

Artikel 21 verlangt „geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen“. Zu den zentralen Anforderungen für das Schwachstellenmanagement gehören:

Artikel 21(2)(a) — Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme

Richtlinien zur Risikoanalyse einschließlich der systematischen Identifizierung von Schwachstellen in Systemen, die für die Erbringung wesentlicher Dienste eingesetzt werden.

Artikel 21(2)(e) — Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung

Sicherheitsmaßnahmen während des gesamten Systemlebenszyklus, einschließlich Schwachstellenmanagement und Richtlinien zur Offenlegung von Schwachstellen.

Artikel 21(2)(f) — Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit

Organisationen müssen über Verfahren verfügen, mit denen die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement bewertet wird. Sicherheitstests sind dabei der wichtigste technische Mechanismus.

Artikel 21(2)(h) — Sicherheit der Lieferkette

Sicherheitsmaßnahmen zur Behandlung von Schwachstellen in der Lieferkette, einschließlich der Bewertung der Sicherheitspraktiken unmittelbarer Lieferanten und Dienstleister.

🚨 NIS2-Bußgelder: bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Umsatzes

Wesentlichen Einrichtungen drohen maximale Bußgelder von 10.000.000 € oder 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für wichtige Einrichtungen gelten 7.000.000 € oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes. NIS2 führt außerdem eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung ein — leitende Führungskräfte können für Fahrlässigkeit, die zu NIS2-Verstößen führt, persönlich haftbar gemacht werden.

NIS2-Anforderungen an das Schwachstellenmanagement

Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) hat Umsetzungshinweise veröffentlicht, welche die technischen Anforderungen von NIS2 präzisieren. Die Erwartungen an das Schwachstellenmanagement umfassen:

Wie KENSAI die NIS2-Compliance unterstützt

✓ Erkennung von Ressourcen wesentlicher Dienste

Erkennt und inventarisiert automatisch alle ICT-Ressourcen, die an der Erbringung wesentlicher Dienste beteiligt sind — die Grundlage für NIS2-Compliance.

✓ Verhältnismäßige risikobasierte Scans

Konfigurieren Sie Häufigkeit und Tiefe der Scans entsprechend der Kritikalität der Ressourcen — Systeme für wesentliche Dienste werden häufiger und gründlicher getestet.

✓ Bewertung der Lieferkette

Das Management der externen Angriffsfläche von ICT-Lieferanten erfüllt die Anforderungen an die Sicherheit der Lieferkette gemäß NIS2 Artikel 21(2)(h).

✓ Berichterstattung für die Geschäftsleitung

NIS2 nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Haftung — KENSAI bietet Dashboards für Führungskräfte, die dem Vorstand Einblick in Schwachstellenrisiken geben.

✓ NIS2-Nachweispaket

Erstellen Sie prüfungsfertige Dokumentationen für Kontrollen durch die zuständige nationale Behörde — einschließlich Scanverlauf, Behebungsnachweisen und Richtliniendokumentation.

✓ Korrelation mit Sicherheitsvorfällen

Verknüpfen Sie Schwachstellen mit der 24-Stunden-Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle — erkennen Sie sofort, wenn eine Schwachstelle aktiv ausgenutzt wird.

NIS2 im Vergleich zu NIS1: Was hat sich bei Sicherheitstests geändert?

AspektNIS1 (2016)NIS2 (2022)
AnwendungsbereichNur Betreiber wesentlicher DiensteWesentliche und wichtige Einrichtungen (zehnmal mehr Organisationen)
SicherheitsmaßnahmenUnpräzise „geeignete Maßnahmen“Konkrete Liste mit zehn Sicherheitsmaßnahmen
AufsichtZurückhaltende nationale AnsätzeHarmonisierte, EU-weite proaktive Aufsicht
BußgelderJe nach Mitgliedstaat unterschiedlichHarmonisierte Höchstbeträge (10 Mio. € / 2 % des Umsatzes)
Haftung der GeschäftsleitungNicht festgelegtPersönliche Haftung von Führungskräften
LieferketteNicht vorgeschriebenAusdrücklich vorgeschrieben

NIS2-Cybersicherheitsanforderungen mit KENSAI erfüllen

Aufgrund der persönlichen Haftung der Geschäftsleitung und Bußgeldern von bis zu 2 % des weltweiten Umsatzes ist NIS2-Compliance ein Thema für die oberste Führungsebene. KENSAI bietet das automatisierte Schwachstellenmanagement und die Dokumentation, die erforderlich sind, um gegenüber den zuständigen nationalen Behörden die NIS2-Compliance nachzuweisen.

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