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Compliance & Vorschriften
Analyse
9. März 2026
11 Min. Lesezeit
Security-by-Design-Leitlinien für 6G veröffentlicht, Insider-Risiken durch AI erreichen kritisches Niveau, Zero-Days in Unternehmenssoftware auf Rekordhoch — Überblick über Sicherheitsvorschriften
Sieben westliche Staaten veröffentlichen Security-by-Design-Grundsätze für 6G-Netze, noch bevor die Standards endgültig festgelegt sind. Mimecast berichtet, dass AI-gestützte Insider-Bedrohungen zu einer „kritischen Geschäftsbedrohung“ geworden sind — 42 % der Unternehmen verzeichneten sowohl bei böswilligen als auch bei fahrlässigen Insider-Vorfällen einen Anstieg. Googles Threat Intelligence Group erfasste 2025 insgesamt 90 Zero-Days, wobei Unternehmenssoftware inzwischen das primäre Ziel darstellt. Microsoft reagiert mit neuen DLP-Kontrollen auf Bedenken hinsichtlich Datenlecks durch Copilot. Und eine Gemini-AI-Schwachstelle mit hohem Schweregrad in Chrome wirft neue Fragen zur AI-Sicherheit im Rahmen des EU AI Act auf. Hier erfahren Sie, worauf Regulierungs- und Compliance-Teams diese Woche reagieren müssen.
📡 GCOT veröffentlicht Security-by-Design-Grundsätze für 6G
Die Global Coalition on Telecoms (GCOT) — bestehend aus Australien, Kanada, Finnland, Japan, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den USA — veröffentlichte auf dem Mobile World Congress 2026 in Barcelona freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Resilienz von 6G. Branchenpartner wie AT&T, BT, Ericsson, NVIDIA, Nokia, Qualcomm, Samsung und Vodafone unterstützten das Rahmenwerk.
Warum dies wichtig ist, bevor 6G überhaupt existiert
Da die kommerzielle Einführung von 6G nicht vor 2029–2030 erwartet wird, ist dies einer der frühesten Fälle, in denen eine Security-by-Design-Regulierung der von ihr geregelten Technologie vorausgeht. Die Koalition kam zu dem Ergebnis, dass 6G stärker virtualisierte Netzwerkfunktionen, disaggregierte Architekturen mit standardisierten Schnittstellen und eine native AI-Integration mit sich bringen wird — wodurch jeweils neue Angriffsflächen entstehen, die auf Standardisierungsebene berücksichtigt und nicht erst nach der Bereitstellung nachgerüstet werden müssen.
Die acht Grundsätze
GCOT definierte vier Sicherheits- und vier Resilienzziele:
| Kategorie | Grundsatz | Zentrale Anforderung |
| Sicherheit | Eindämmung | Ausbreitung böswilliger Akteure im Netzwerk begrenzen |
| Sicherheit | Vertraulichkeit | Privacy-by-Design für Benutzerdaten und Schutz vor Abhören |
| Sicherheit | Integrität | Gewährleistung der Datenintegrität während der Netzwerkübertragung und innerhalb der Infrastruktur |
| Sicherheit | Zugriffskontrolle | Authentifizierung und Autorisierung für alle Netzwerkkomponenten |
| Resilienz | Dienstkontinuität | Verfügbarkeit auch unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten |
| Resilienz | Lieferkette | Multi-Vendor-Sicherheit mit Absicherung vertrauenswürdiger Lieferanten |
| Resilienz | Physische Sicherheit | Widerstandsfähigkeit gegen physische und umweltbedingte Bedrohungen |
| Resilienz | Wiederherstellung | Schnelle Wiederherstellung nach Sicherheitsvorfällen oder Störungen |
Übereinstimmung mit regulatorischen Vorgaben
Diese Grundsätze lassen sich direkt bestehenden und kommenden EU-Vorschriften zuordnen:
- NIS2 Artikel 21: Die Sicherheitsgrundsätze entsprechen den NIS2-Risikomanagementmaßnahmen für wesentliche Einrichtungen im Telekommunikationssektor — Eindämmung, Integrität und Zugriffskontrolle sind zentrale NIS2-Anforderungen
- EU Cyber Resilience Act (CRA): Die Grundsätze zu Lieferkettensicherheit und Security-by-Design entsprechen den Produktsicherheitsanforderungen des CRA, die nach der Markteinführung für 6G-Netzwerkausrüstung gelten werden
- Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC): Die Resilienzgrundsätze von GCOT ergänzen die EECC-Artikel 40–41 zur Sicherheit und Integrität von Netzen
- EU AI Act: Da AI nativ in 6G-Netze integriert sein wird, gelten die AI-Governance-Anforderungen der Artikel 6–49 für AI-Komponenten in 6G-Infrastrukturen, die als hochriskant eingestuft werden
Fazit für die Compliance
Telekommunikationsbetreiber und Hersteller von Netzwerkausrüstung sollten bereits jetzt damit beginnen, die GCOT-Grundsätze ihren bestehenden NIS2- und CRA-Compliance-Programmen zuzuordnen. Wenn die 6G-Standards durch 3GPP endgültig festgelegt werden, verfügen Unternehmen, die Security-by-Design in ihren Entwicklungsprozessen verankert haben, über einen erheblichen Compliance-Vorsprung. Dies ist die seltene Gelegenheit, regulatorische Erwartungen mitzugestalten, bevor sie verbindlich werden.
🤖 AI-gestütztes Insider-Risiko: eine „kritische Geschäftsbedrohung“
42 % der Unternehmen melden zunehmende Insider-Bedrohungen
Mimecasts State of Human Risk Report 2026, der auf einer Befragung von 2.500 IT-Sicherheitsverantwortlichen in Nordamerika, Europa, Südostasien und Australien basiert, kommt zu dem Ergebnis, dass Insider-Risiken ein kritisches Niveau erreicht haben — maßgeblich verursacht durch den Missbrauch von AI-Werkzeugen durch Beschäftigte und durch Angreifer, die AI für wirkungsvolleres Social Engineering einsetzen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Anstieg böswilliger Insider-Vorfälle um 42 %: Beschäftigte stehlen, manipulieren oder zerstören vorsätzlich Daten — häufig mithilfe von AI-Werkzeugen, um vertrauliche Informationen in großem Umfang zu finden und auszuschleusen
- Anstieg fahrlässiger Vorfälle um 42 %: Beschäftigte verwenden private Cloud-Konten oder schwache Passwörter oder fallen auf AI-optimiertes Phishing herein — wobei die Nachlässigkeit durch das falsche Sicherheitsgefühl verstärkt wird, das AI-Produktivitätswerkzeuge vermitteln
- 10 % Wachstum gegenüber dem Vorjahr bei den Sorgen von CISOs hinsichtlich böswilliger Insider; Sicherheitsverantwortliche erwarten inzwischen durchschnittlich sechs durch Insider verursachte Bedrohungen pro Monat
- AI als Waffe und Schwachstelle zugleich: Angreifer nutzen AI, um überzeugendere Phishing-Köder zu erstellen, während Insider AI verwenden, um vertrauliche Daten effizienter zu suchen und zu extrahieren
Auswirkungen des EU AI Act
Das risikobasierte Rahmenwerk des EU AI Act ist für AI-gestützte Insider-Bedrohungen unmittelbar relevant:
- Artikel 9 (Risikomanagement): Hochrisiko-AI-Systeme, die am Arbeitsplatz eingesetzt werden, müssen Risikomanagementsysteme umfassen, die Missbrauchsszenarien berücksichtigen — einschließlich des vorsätzlichen Missbrauchs durch autorisierte Benutzer
- Artikel 14 (Menschliche Aufsicht): In Unternehmen eingesetzte AI-Werkzeuge müssen Möglichkeiten zur menschlichen Aufsicht bieten, einschließlich der Fähigkeit, Muster der Datenausschleusung zu erkennen und zu verhindern
- Artikel 13 (Transparenz): Unternehmen, die AI-Produktivitätswerkzeuge einsetzen, müssen Benutzer über die Fähigkeiten und Grenzen des Systems informieren — Beschäftigte müssen verstehen, auf welche Daten AI-Werkzeuge zugreifen können
- Artikel 52 (Besondere Transparenz): AI-Systeme, die Inhalte erzeugen oder mit Menschen interagieren, müssen als AI erkennbar sein — dies gilt auch für AI-erstellte Phishing-E-Mails, die sich gegen Beschäftigte richten
Anforderungen aus NIS2 und DORA
Insider-Bedrohungen fallen ausdrücklich in den Anwendungsbereich beider Rahmenwerke:
- NIS2 Artikel 21(2)(i): Verlangt Maßnahmen zur „Sicherheit des Personals“, darunter Hintergrundüberprüfungen, Sicherheitsbewusstsein und Zugriffsverwaltung — die Governance von AI-Werkzeugen muss nun Teil davon sein
- NIS2 Artikel 21(2)(a): Risikoanalysen und Richtlinien zur Sicherheit von Informationssystemen müssen durch AI verstärkte Insider-Risikoszenarien berücksichtigen
- DORA Artikel 5: Finanzunternehmen müssen Insider-Bedrohungsszenarien in ihre Rahmenwerke für das IKT-Risikomanagement aufnehmen, wobei AI-gestützte Bedrohungen spezifische Erkennungs- und Reaktionsfähigkeiten erfordern
- DORA Artikel 13: Die Anforderungen an Lernen und Weiterentwicklung bedeuten, dass Finanzunternehmen ihre Bedrohungsinformationen um AI-gestützte Insider-Angriffsmuster erweitern müssen
Handlungsbedarf
Unternehmen sollten umgehend prüfen, welche AI-Werkzeuge ihre Beschäftigten verwenden (Schatten-AI), DLP-Kontrollen für AI-gestützte Datenzugriffe implementieren und ihre Ausgangswerte zur Erkennung von Insider-Bedrohungen aktualisieren. Im Rahmen von NIS2 und DORA gilt: Wer bekannte Muster AI-gestützter Insider-Risiken nicht berücksichtigt, weist inzwischen eine Compliance-Lücke auf. Nehmen Sie Szenarien zum Missbrauch von AI in Ihre nächste Planspielübung auf.
🎯 Zero-Days in Unternehmenssoftware erreichen mit 90 Fällen im Jahr 2025 ein Rekordhoch
Unternehmenssoftware ist jetzt das primäre Ziel
Die Google Threat Intelligence Group (GTIG) berichtete, dass 90 Zero-Day-Schwachstellen im Jahr 2025 aktiv ausgenutzt wurden — gegenüber 78 im Jahr 2024. Die entscheidende Verschiebung: 48 % richten sich inzwischen gegen Unternehmenssoftware und Appliances, gegenüber 46 % im Jahr 2024, wobei Sicherheits- und Netzwerkprodukte am stärksten betroffen sind.
Die Verlagerung auf Unternehmen
Googles Analyse zeigt einen strukturellen Wandel der Bedrohungslandschaft:
- 43 Zero-Days zielten auf Unternehmensprodukte — Sicherheits-Appliances, Netzwerkgeräte, Virtualisierungsplattformen und Unternehmensanwendungen
- 21 davon — fast die Hälfte — zielten auf Sicherheits- und Netzwerklösungen — Firewalls, VPNs, Router und Sicherheits-Gateways am Netzwerkrand
- Edge-Geräte sind blinde Flecken: Sicherheits-Appliances verfügen häufig nicht über eine Abdeckung durch Endpoint Detection and Response (EDR), wodurch die Ausnutzung von Zero-Days schwerer zu erkennen ist
- Angreifer verankern sich tief in kritischen Geschäftsinfrastrukturen und nutzen kompromittierte Unternehmenswerkzeuge zur Ausweitung von Berechtigungen und für laterale Bewegungen
Weitere Erkenntnisse von GTIG
- Windows bleibt das am häufigsten angegriffene Betriebssystem: Von den 47 Zero-Days für Endbenutzer richteten sich 24 — 27 % der Gesamtzahl — gegen Betriebssysteme, wobei Microsoft Windows an erster Stelle stand
- Mobile Zero-Days nahmen stark zu: 15 Zero-Days für mobile Betriebssysteme im Jahr 2025 gegenüber 9 im Jahr 2024 — ein Anstieg um 67 %
- Browser-Zero-Days auf historischem Tiefstand: Da sich die Browser-Sandboxing-Technologien verbessern, verlagern Angreifer ihren Fokus auf weniger stark gehärtete Ziele
- CVE-2026-0628 (Gemini AI in Chrome): Eine Schwachstelle zur Rechteausweitung mit hohem Schweregrad (CVSS 8.8), durch die bösartige Erweiterungen Gemini Live im Chrome-Browserbereich übernehmen können
Regulatorische Auswirkungen
| Rahmenwerk | Anforderung | Auswirkungen des Zero-Day-Anstiegs |
| NIS2 | Art. 21(2)(e) — Behandlung von Schwachstellen | Wesentliche Einrichtungen müssen über Prozesse zur Erkennung, Triage und Notfallbehebung von Zero-Days in Unternehmensinfrastrukturen verfügen |
| DORA | Art. 9 — IKT-Risikomanagement | Finanzunternehmen müssen Zero-Day-Szenarien für Unternehmenssysteme in Risikobewertungen aufnehmen und Verfahren für Notfall-Patches vorhalten |
| CRA | Art. 11 — Meldung von Schwachstellen | Produkthersteller müssen ab September 2026 aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden melden |
| EU AI Act | Art. 15 — Genauigkeit, Robustheit, Sicherheit | AI-Systeme müssen gegen Ausnutzung widerstandsfähig sein — die Gemini-Chrome-CVE zeigt, dass AI-Komponenten neue Schwachstellenklassen schaffen |
Fazit für die Compliance
Die Verlagerung auf Zero-Days, die Unternehmenssysteme angreifen, bedeutet: Ihre Sicherheitsinfrastruktur selbst ist jetzt die primäre Angriffsfläche. NIS2- und DORA-Compliance-Programme müssen konkrete Verfahren für die Reaktion auf Zero-Days in Sicherheits-Appliances enthalten, nicht nur auf klassischen Endgeräten. Unternehmen sollten eine Netzwerksegmentierung implementieren, die von einer möglichen Kompromittierung der Sicherheits-Appliances ausgeht, und eine unabhängige Überwachung für Edge-Geräte einführen.
🛡️ Microsoft-Copilot-Datenschutz: AI-Governance in der Praxis
Microsoft kündigte neue Kontrollen zur Verhinderung von Datenverlusten (DLP) für Microsoft 365 Copilot an und reagierte damit auf zahlreiche Kundenbeschwerden, wonach Copilot vertrauliche Informationen in seine AI-generierten Berichte aufnahm. Die neuen Kontrollen erweitern DLP-Richtlinien auf lokal gespeicherte Dateien — zuvor schützte DLP nur Dateien, die in OneDrive und SharePoint gespeichert waren.
Was sich geändert hat
Das Kernproblem: Der AI-Assistent Microsoft 365 Copilot konnte auf Dateien zugreifen und diese verarbeiten, die lokal auf den Geräten der Benutzer gespeichert waren, selbst wenn DLP-Richtlinien dieselben Dateien in OneDrive und SharePoint beschränkten. Diese Lücke führte dazu, dass vertrauliche Dokumente — die durch DLP-Regeln als sensibel gekennzeichnet waren — in von Copilot erzeugten Berichten ohne jegliche Schutzmaßnahmen zusammengefasst, zitiert oder erwähnt werden konnten.
- Neues Standardverhalten (April 2026): DLP-Richtlinien gelten für alle Dateien, auf die Copilot zugreift, unabhängig vom Speicherort
- Standardmäßig aktiviert: Unternehmen müssen die Funktion nicht ausdrücklich aktivieren — der Schutz wird automatisch angewendet
- Rückwirkende Durchsetzung: Bestehende DLP-Richtlinien werden auf den lokalen Dateizugriff von Copilot ausgeweitet
Regulatorische Bedeutung
Dieser Vorfall veranschaulicht ein regulatorisches Muster, das Compliance-Teams verinnerlichen müssen:
- GDPR Artikel 25 (Datenschutz durch Technikgestaltung): Das ursprüngliche Verhalten von Copilot — die Verarbeitung vertraulicher Daten ohne Anwendung bestehender DLP-Regeln — verstieß möglicherweise gegen den Grundsatz des Datenschutzes durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Unternehmen, die Copilot eingesetzt haben, ohne die DLP-Abdeckung zu überprüfen, könnten als Verantwortliche haftbar sein
- EU AI Act Artikel 9 (Risikomanagement): AI-Systeme, die personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeiten, müssen Kontrollen zur Verhinderung unbefugter Datenoffenlegung umfassen. Die DLP-Lücke von Copilot ist genau die Art von Risiko, die Risikomanagementsysteme gemäß Artikel 9 erkennen und mindern müssen
- DORA Artikel 28 (IKT-Drittparteienrisiko): Finanzunternehmen, die Microsoft 365 Copilot nutzen, müssen diese DLP-Lücke als wesentliches IKT-Risikoereignis behandeln. Dokumentieren Sie die Lücke, den Zeitplan für die Behebung (April 2026) sowie alle vorübergehenden kompensierenden Kontrollen in Ihrem Drittparteien-Risikoregister
- NIS2 Artikel 21(2)(d) — Lieferkettensicherheit: Copilot ist eine AI-Komponente eines Drittanbieters in Ihrer IKT-Umgebung. Das Verhalten bei der Datenverarbeitung stellt ein Lieferkettenrisiko dar, das kontinuierlich bewertet werden muss
Handlungsbedarf
Warten Sie nicht bis April. Überprüfen Sie Ihren Copilot-Einsatz jetzt, um festzustellen, welche vertraulichen Daten möglicherweise bereits ohne DLP-Schutz verarbeitet wurden. Wenn personenbezogene Daten durch die DLP-Lücke von Copilot offengelegt wurden, könnte gemäß GDPR Artikel 33 eine meldepflichtige Datenschutzverletzung vorliegen. Dokumentieren Sie Ihre Bewertung und alle kompensierenden Kontrollen für Ihre Aufsichtsbehörde.
⚠️ Gefälschte AI-Browsererweiterungen: Lücke im Verbraucherschutz
Bösartige „AI“-Erweiterungen überschwemmen App-Stores
Sicherheitsforscher bestätigten einen wachsenden Trend zu bösartigen Browsererweiterungen, die sich als AI-Produktivitätswerkzeuge ausgeben, in großen App-Stores erscheinen und die anfänglichen Prüfverfahren erfolgreich umgehen. Diese Erweiterungen bieten einen Teil der erwarteten AI-Funktionen, sammeln dabei jedoch heimlich Benutzerdaten, Zugangsdaten und Browserverläufe.
Die regulatorische Lücke
Dieser Trend legt kritische Lücken in bestehenden regulatorischen Rahmenwerken offen:
- EU AI Act Artikel 52 (Transparenz): AI-Systeme, die mit Benutzern interagieren, müssen als AI erkennbar sein und ihren Zweck offenlegen. Gefälschte AI-Erweiterungen verstoßen sowohl gegen Transparenz- als auch gegen Zweckbindungsanforderungen, doch die Durchsetzungsmechanismen für den Vertrieb über App-Stores sind nicht definiert
- Gesetz über digitale Dienste (DSA): App-Stores gelten nach dem DSA als „Online-Plattformen“ und müssen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung bösartiger Erweiterungen zu verhindern. Dazu gehören für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) Verpflichtungen zu proaktiven Sicherheitsprüfungen
- GDPR Artikel 5(1)(b) — Zweckbindung: Erweiterungen, die über ihre angegebene AI-Funktionalität hinaus Daten sammeln, verstoßen gegen den Grundsatz der Zweckbindung. Datenschutzbehörden sollten die Durchsetzung gegenüber diesen Akteuren priorisieren
- CRA-Produktsicherheit: Wenn die CRA-Meldepflichten im September 2026 in Kraft treten, könnten App-Stores verpflichtet werden, aktiv ausgenutzte Schwachstellen in vertriebener Software zu melden, einschließlich bösartiger Erweiterungen
Empfehlung für Unternehmen
Implementieren Sie in allen Unternehmensumgebungen eine Zulassungsliste für Browsererweiterungen. Gemäß NIS2 Artikel 21(2)(i) müssen Unternehmen sicherstellen, dass Beschäftigte auf Unternehmensgeräten keine ungeprüften Erweiterungen installieren können. Führen Sie eine Liste genehmigter Erweiterungen und blockieren Sie alle anderen per Gruppenrichtlinie. Die Governance von AI-Werkzeugen ist heute eine Sicherheitskontrolle und keine bloße IT-Annehmlichkeit.
📅 Regulierungskalender: wichtige bevorstehende Termine
| Datum | Rahmenwerk | Meilenstein |
| 11. März 2026 | Patch-Dienstag | Microsoft-Veröffentlichung für März 2026 — bereiten Sie sich nach 90 Zero-Days im Jahr 2025 auf umfangreiche Patches vor |
| April 2026 | Microsoft | Lokaler DLP-Dateischutz für Copilot wird standardmäßig aktiviert — prüfen Sie, ob Ihre DLP-Richtlinien alle Datenkategorien abdecken |
| 2. Mai 2026 | EU AI Act | Transparenzpflichten für GPAI-Modelle treten in Kraft — AI-Anbieter müssen Zusammenfassungen der Trainingsdaten veröffentlichen |
| 2. August 2026 | EU AI Act | Anforderungen an Hochrisiko-AI-Systeme werden durchsetzbar (Artikel 6–49) — vollständige Compliance-Struktur erforderlich |
| 11. September 2026 | CRA | Verpflichtende Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen beginnt — Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden erforderlich |
| 17. Oktober 2026 | NIS2 | Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten — alle 27 EU-Staaten müssen NIS2 in nationales Recht umgesetzt haben |
| 2029–2030 | GCOT/6G | Erwartete erste kommerzielle Einführung von 6G — Security-by-Design-Grundsätze müssen bis dahin in den Standards verankert sein |
🔑 Wichtigste Erkenntnisse für Compliance-Teams
- Die Sicherheitsstandards für 6G werden jetzt gestaltet. Die acht Grundsätze von GCOT setzen Erwartungen, die zu verbindlichen Anforderungen werden. Telekommunikationsbetreiber und Gerätehersteller sollten ihre Security-by-Design-Prozesse schon heute an diesen Grundsätzen ausrichten — wer auf endgültige Standards wartet, muss später aufholen.
- AI-gestützte Insider-Risiken sind eine Compliance-Verpflichtung und kein reines Personalthema. Da 42 % der Unternehmen einen Anstieg AI-gestützter Insider-Bedrohungen melden, müssen NIS2- und DORA-Compliance-Programme konkrete Kontrollen für die Governance von AI-Werkzeugen umfassen — Prüfungen auf Schatten-AI, DLP für AI-gestützte Zugriffe und Ausgangswerte für Insider-Bedrohungen, die AI-Fähigkeiten berücksichtigen.
- Ihre Sicherheitsinfrastruktur ist das Ziel. Googles Feststellung von 90 Zero-Days, von denen sich fast die Hälfte gegen Sicherheits- und Netzwerk-Appliances in Unternehmen richtete, bedeutet, dass Schwachstellenmanagementprogramme die zu Ihrem Schutz vorgesehenen Werkzeuge priorisieren müssen. Gehen Sie von einer Kompromittierung der Edge-Geräte aus und implementieren Sie eine unabhängige Überwachung.
- Die DLP-Lücke von Microsoft Copilot ist ein Vorgeschmack auf Fehler bei der AI-Governance. Unternehmen, die AI-Produktivitätswerkzeuge einsetzen, ohne deren Datenverarbeitungskontrollen zu überprüfen, riskieren eine Haftung nach GDPR, EU AI Act und NIS2. Überprüfen Sie den Datenzugriff Ihrer AI-Werkzeuge, bevor Regulierungsbehörden Fragen stellen.
- Gefälschte AI-Erweiterungen sind eine Krise für den Verbraucherschutz. Bis die Durchsetzung von DSA und CRA aufgeholt hat, ist eine Zulassungsliste für Browsererweiterungen der einzige zuverlässige Schutz für Unternehmen. Implementieren Sie sie jetzt.
- Die Vorbereitung auf den Patch-Dienstag ist nicht optional. Nach einem Rekordjahr bei Zero-Days in Unternehmenssystemen weisen DORA- und NIS2-Einrichtungen ohne dokumentierte und getestete Verfahren für Notfall-Patches ein Compliance-Defizit auf, das Aufsichtsbehörden erkennen werden.
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Veröffentlicht vom KENSAI Security Research Team — 9. März 2026
Quellen: GCOT, Regierung des Vereinigten Königreichs, Google GTIG, Mimecast, Palo Alto Networks, Microsoft, Help Net Security, Infosecurity Magazine, ENISA